Diagnose und Kostenvoranschlag


Ihr bestes Stück ist kaputt? Ihnen, einem Verwandten oder Freund ist ein Missgeschick passiert und eine Versicherung trägt den Schaden? Die Versicherung braucht einen Kostenvoranschlag?

Wir sind für Sie da, ermitteln den Reparaturaufwand und erstellen einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot. Das kostet für Sie nur 25,00 €. Zusätzlich stehen wir Ihrer Versicherung als Kontaktperson zur Verfügung, falls Fachfragen auftauchen.

Wenn Sie sich nach der Übernahme der Kosten durch Ihren Versicherer dafür entscheiden das Gerät bei uns reparieren zu lassen, verrechnen wir die erhobenen 25€ mit dem Reparaturpreis.

Egal, ob es sich um einen Bruchschaden handelt oder einen Wasserschaden, wir erstellen einen Kostenvoranschlag. Dazu bekommen Sie noch unsere fachliche Meinung, ob es sich lohnt das Gerät reparieren zu lassen oder es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Eine persönliche Beratung an unserer Annahme oder telefonisch Anfrage und grobe Schätzung der Reparaturkosten ist kostenlos.

Welche Versicherung deckt mögliche Schäden am Smartphone / Handy?

Es gibt viele Möglichkeiten, wie es zu einem Schaden am Smartphone kommen kann und deshalb können unterschiedliche Versicherungen für eine jeweilige Deckung in Frage kommen. Hier einige Szenarios aus unserer Erfahrung:

1. Smartphone / Handy / Elektronik Versicherung

• Das Gerät ist versichert gegen selbstverschuldete Schäden durch eine Versicherungspolice oder in einer Hausratversicherung mit dem zusätzlichen Baustein Elektronik eingeschlossen.

• Gesonderte Versicherung, wie z. B. unsere Partner „Wertgarantie“ oder die „ARAG Elektronik Versicherung“.

• Szenario: Sie sitzen zuhause auf der Terrasse und lesen ein Buch. Ihr Smartphone klingelt, Sie wollen schnell danach greifen und schubsen mit dem Buch Ihr Smartphone vom Tisch. Es fällt auf den Boden und das Display bricht. Sie brauchen den Schaden nur Ihrer Versicherung melden. Ihnen wird empfohlen eine Werkstatt zu besuchen, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen und dem Versicherer einzureichen. Die Reparatur wird von der Versicherung genehmigt und Ihr Gerät repariert. Sollen Sie bei der „“Wertgarantie“ versichert sein, dann erledigen wir das als Versicherungspartner alles direkt ohne einen Aufwand für Sie.

2. Hausratversicherung / Glasversicherung

• Geräte können auch ein versicherter Gegenstand im Haushalt sein, also bei Ihrer Hausratversicherung und/oder Glasversicherung. Selbstverschuldete Schäden können auch hier abgedeckt sein.

• Beispiel dafür ist eine Generali Glasversicherung

• Das Szenario ist gleich bzw. ähnlich wie beim einzeln versicherten Smartphone / Handy in einer Elektronik Versicherung unter dem Punkt 1.


3. Haftpflicht

• Die Haftpflicht ist prinzipiell eine Versicherung, die den Schaden von dritten Personen (Eigentum) entschädigt.

• Szenario: Sie spazieren mit einem Freund die Straße entlang. Dabei öffnen Sie ein Foto in Ihrer Galerie und händigen das Smartphone Ihrem Freund aus. Ein paar Sekunden danach stolpert der Freund und Ihr Smartphone fällt ihm aus der Hand. Es fällt auf den Boden und der Akkudeckel bricht. Der Freund meldet es seiner Haftpflicht, die in meisten Fällen einen Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten anfordert.

4. Firmen. oder Unternehmenshaftpflicht

• Eine Unternehmenshaftpflicht ist eine Haftpflicht Versicherung vom Arbeitgeber zur Deckung von Vermögensschäden eines Arbeitnehmers.

• Szenario: Sie sind an Ihrem Arbeitsplatz und versuchen mit Ihrem privaten Smartphone ein Foto zu machen, das der Arbeit dient. Dabei schlafen Sie ein und das Gerät fällt Ihnen aus der Hand. Die Gravitation ist hellwach, es fällt zu Boden und Sie haben ein Glasbruch am Gerät. Melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber und schildern Sie den Vorfall. Meistens fordert der Arbeitgeber von Ihnen ein Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten von Ihnen an.


5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

• Ist Ihr Gerät bei einem Verkehrsunfall zu Schaden gekommen, der von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde, dann sind die Kosten für die Reparatur durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.

• Szenario: Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind nicht der Unfall-Verursacher. Ihr Gerät fiel im Fahrzeug aus der Halterung und das Displayglas ist gebrochen. Auch hier geben Sie den Schaden der gegnerischen Versicherung an und werden meist aufgefordert einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Was spricht für uns?

Für uns sprechen jahrelange Erfahrung mit der Reparatur von Geräten im Lauf der letzten 17 Jahre.

Wir beraten Sie gerne und sagen auch offen, wenn sich die Reparatur des Gerätes nicht lohnt. . In allen anderen Fällen ist unser Motto: Reparieren statt wegwerfen! Damit die Umwelt zu schonen, sehen wir als unseren Auftrag.

Gut für Ihren Geldbeutel ist dabei, dass die Reparaturkosten niedriger sind als eine Neuanschaffung.