§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

Nachfolgende AGBs gelten für die Erbringung von Reparatur- und Serviceleistungen der GSM FIX Phone Service (im Folgenden GSM FIX genannt) nach Maßgabe des zwischen GSM FIX und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

§ 2 Begriffsbestimmung

Als Produkt wird folgend das vom Kunden zur Reparatur abgegebene Gerät bezeichnet.

§ 3 Kostenangaben, Kostenvoranschlag

Abs.1 Generell wird die Reparatur nach den angefallenen Arbeitsstunden sowie den Kosten der genutzten Ersatzteile berechnet. Kostenangaben, die vor Durchführung der Reparatur von GSM FIX genannt werden, sind unverbindlich.

Abs.2 Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Kunden ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird und der Auftrag binnen vier Wochen nach Erteilung des Kostenvoranschlages vom Kunden erteilt wird. Leistungen zur Abgabe eines Kostenvoranschlages werden nach Vereinbarung gegenüber dem Kunden abgerechnet. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Kunden nicht berechnet, soweit sie bei der Durchführung der Reparatur verwertet werden können.

Abs.3 Wird eine Erstellung des Kostenvoranschlages für dritte benötigt (z.b. Versicherungen) fallen Pauschal 25,00€ an als Kostenvoranschlag Erstellung Kosten wobei die bei Annahme des Reparatur Vertrags vom Kostenvoranschlag im Endpreis verrechnet werden.

Abs.4 Kostenvoranschlag Gültigkeit ist 10 Kalendertage.

§ 4 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der von Ihnen angeforderte kostenpflichtige Kostenvoranschlag ist unser freibleibendes Angebot auf die von uns angebotenen Leistungen. Erst mit der Unterzeichnung dieses ausgedruckten Kostenvoranschlags und dessen Zugang (schriftlich oder per Fax) bei uns nehmen Sie unser Angebot an und der Vertrag über die Reparatur bzw. Dienstleistung kommt zustande. Falls kein Vertrag zustande kommt, erhalten Sie Ihr unrepariertes Gerät nach Bezahlung des Kostenvoranschlages zurück. (Diagnose Kosten 25,00€)

§ 5 Leistungsumfang, nicht durchführbare Reparatur

Abs.1 Alle zur Reparatur gegebenen Produkte, Komponenten und Teile müssen sich im reparaturfähigem (vollständig und unbeschädigt) Zustand befinden.

Abs.2 GSM FIX hat das Recht, die Reparatur von defekten Produkten und Teilen durch Tausch mit funktionsgleichen Teilen durchzuführen.

Abs.3 Kann eine Reparatur aus von GSM FIX nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt / abgeschlossen werden, dann ist GSM FIX berechtigt den entstandenen und belegbaren Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Gründe für eine nichtdurchführbare Reparatur liegen vor, wenn:

a) der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist;

b).Ersatzteile nicht zu beschaffen sind;

c) Teile und Produkte so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist;

d) Der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat;

e) der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.

Abs.4 Das Produkt braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Aufwandspauschale in Höhe von 25,00€ wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.

Abs.5 Eine Wasserdichtigkeit des Geräts nach erfolgter Reparatur kann von GSM FIX nicht garantiert/gewährleistet werden.

Abs.6 Wir erbringen Reparatur- und Serviceleistungen für Geräte außerhalb der Herstellergarantie, also (z.B. nach Displaybruch aufgrund Sturzschaden), welche auf unsachgemäße Handhabung durch den Kunden zurückzuführen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die durch uns durchgeführten Reparaturen zum Verlust der Herstellergewährleistung bzw. Herstellergarantie führen können.

Abs. 7 Im Rahmen der Reparatur von uns ausgetauschte Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über.

§ 6 Preis und Zahlung

Abs.1 Die Vergütung gemäß Kostenvoranschlag wird sofort nach erfolgter Reparatur fällig. Die Zahlung der Dienstleistung erfolgt bar, mit Kreditkarte oder ec-Karte oder durch Überweisung.

Abs.2 Maßgeblich für die Höhe des Preises ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung akzeptierte Abrechnung nach Aufwand (Arbeitsstunden). Die Zahlung ist, falls nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Rechnungserhalt rein netto ohne Skonto zu leisten. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet.

Abs.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind und sein Gegenanspruch im Falle der Zurückbehaltung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Abs.4 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass GSM FIX als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Transport und Versicherung bei Reparatur in den Geschäftsräumen von GSM FIX

Abs.1 Wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, wird ein auf Verlangen des Kunden durchgeführter Hin- und Abtransport des Reparaturgegenstandes – einschließlich einer etwaigen Verpackung und Verladung – auf seine Rechnung durchgeführt, andernfalls wird der Reparaturgegenstand vom Kunden auf seine Kosten beim Auftragnehmer angeliefert und nach Durchführung der Reparatur bei GSM FIX durch den Kunden wieder abgeholt.

Abs.2 Reparaturgegenstände die mit Transportdienstleistern (UPS, FedEx, DHL, DPD oder Anderen) transportiert werden sind entsprechend deren Richtlinien versichert. Weitergehenden Versicherungsschutz kann der Kunde für den Rücktransport der Ware bei GSM FIX schriftlich beantragen. Die Kosten werden an den Kunden weiterbelastet.

Abs.3 Für eingesandte, überbrachte oder abgeholte Geräte geht die Gefahr auf GSM FIX über, sobald diese Geräte bei GSM FIX angeliefert werden.

Abs.4 Bei Abholung oder Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden auf diesen über. Bei Versand per Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn das Gerät an diesen übergeben worden ist.

Abs.5 Wird vom Kunden der Rückversandweg nicht angegeben, dann wählt GSM FIX mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Versandweg und den Transportdienstleister aus.

Abs.6 Zur Vermeidung von Transportschäden behält sich GSM FIX vor, beschädigte oder unbrauchbare Kartonage durch neue zu ersetzen. Die Kosten für die Neukartonage und die Innenverpackung trägt der Kunde.

Abs.7 Reklamationen bei Auslieferung bezüglich Vollständigkeit und Transportschäden sind unverzüglich dem Transportdienstleister und/oder GSM FIX zu melden. Eine Meldung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 8 Reparaturfrist

Abs.1 Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.

Abs.2 Die Durchlaufzeit kann sich erheblich verlängern, wenn die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen und/oder der vom Kunden beschriebene Fehler nicht reproduzierbar ist und/oder ein Langzeittest notwendig ist.

Abs.3 Verzögert sich die Reparatur durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von GSM FIX nicht verschuldeten Umständen, so tritt eine angemessene Verlängerung der Reparaturfrist ein, es sei denn, solche Hindernisse haben auf die Fertigstellung der Reparatur keinen erheblichen Einfluss.

§ 9 Abnahme

Abs.1 Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

Abs.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde das Gerät entgegengenommen hat.

§ 10 Pfandrecht von GSM FIX und unterlassene Abholung, Eigentumsvorbehalt

Abs.1 GSM FIX steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von GSM FIX gelangt sind.

Abs.2 Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nach Durchführung der Serviceleistung auch dann noch nicht ein, nachdem er eine weitere Aufforderung erhalten hat, oder holt der Kunde das Gerät binnen vier Wochen nach der zweiten Aufforderung nicht ab, kann GSM FIX den Kunden nach Ablauf der Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. (1,00€ inkl. MwSt. / Tag)

Abs. 3 Ist das Gerät auch nach einem Monat nach der zweiten Aufforderung nicht abgeholt worden, ist GSM FIX zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang, frei. Nach Ablauf dieser Dreimonatsfrist steht es GSM FIX frei, dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes zuzusenden. Vier Wochen nach Absenden dieser Androhung darf GSM FIX das betreffende Gerät zur Deckung der Service-Leistungsforderung gegen den Kunden veräußern. Wird dabei ein Mehrerlös in Bezug auf Reparaturpauschale erzielt, ist er an den Kunden auszukehren.

Abs. 4 GSM FIX behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag, unbeschadet weitergehender Sicherungsvereinbarungen, vor. Für die Fälle der Verbindung steht GSM FIX ein Miteigentumsanteil am Reparaturgegenstand in Höhe des Wertes der Reparaturleistungen zu.

§ 11 Mängelansprüche

Abs.1 Mängel der Arbeiten, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Nacherfüllung beseitigt:

a) Mängel müssen GSM FIX unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb.

b) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 I Nr. 2 und 634 a I Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Die Verjährung beginnt mit der Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb. Verzögert sich durch Umstände, die GSM FIX nicht zu vertreten hat, die Übernahme im eigenen Betrieb oder die Beendigung des etwa vereinbarten Probebetriebs um mehr als 14 Tage, so verkürzt sich die Mängelhaftung für die Dauer der Verzögerung.

c) Zur Nacherfüllung hat der Kunde GSM FIX die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist GSM FIX von der Nacherfüllung befreit.

d) Soweit GSM FIX erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung verweigert wird oder nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Kunden eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung durch Erklärung gegenüber GSM FIX zu mindern oder statt zu mindern vom Vertrag zurücktreten.

e) Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von GSM FIX vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf Verschleiß beruht.

f) Die in Erfüllung dieser Mängelansprüche ersetzten Teile gehen, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, mit dem Ausbau in das Eigentum von GSM FIX über.

g) Für die Nacherfüllung haftet GSM FIX im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten, und zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche für die ursprünglichen Arbeiten.

Abs.2 Für fehlerhafte Arbeiten des vom Kunden beigestellten Personals haftet GSM FIX nur, wenn GSM FIX fehlerhafte Anweisungen gegeben oder Aufsichtspflichten verletzt hat.

Abs.3 Weitere Ansprüche des Kunden gegen GSM FIX aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

§ 12 Haftung

Abs.1 Soweit sich aus diesen AGBs einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet GSM FIX bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Abs.2 Auf Schadenersatz haftet GSM FIX – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GSM FIX nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von GSM FIX jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Abs.3 Die sich aus § 11 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit GSM FIX einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.

Abs.4 Für einen Auftretenden Datenverlust des Geräts wird von GSM FIX keine Haftung übernommen.

Abs.5 Soweit dem Kunden nach § 11 Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Im Lieferantenregress, für den Fall der Arglist und in den in § 11 Abs. 2 lit. b bestimmten Fällen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Abs. 6 Soweit die Schadenersatzhaftung GSM FIX gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GSM FIX.

§ 13 Besondere Reparaturen

Abs.1 Bei Geräten mit Wasserschäden weißt GSM FIX  den Kunden daraufhin, dass es nicht auszuschließen ist, dass an dem Gerät weitere Folgeschäden auftreten können. Für derartige Folgeschäden übernimmt GSM FIX keine Haftung. Wasserschäden Diagnosen und Reparaturen werden als temporäre Instandsetzung zwecks Datenrettung geführt. Es gelten dabei keine Garantien oder Gewährleistungen. 

Abs.2 Im Rahmen von Platinen Reparaturen weißt GSM FIX den Kunden daraufhin, dass durch die Platinen Reparatur weitere Folgeschäden entstehen können. Die Haftung für daraus entstehende weitere Schäden wird von GSM FIX nicht übernommen.

§ 14 Gewährleistung

Abs.1 Gewährleistung auf Akku Austausch oder gebraucht Geräte und gebraucht Ersatzteile ist auf 1 Jahr begrenzt. Gewährleistungen auf Neu Geräte oder andere Reparaturen mit Neuware sind 2 Jahre.

Abs.2 Soweit die durchgeführte Reparatur mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, binnen angemessener Frist Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Mängelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes.

Abs.3 Soweit von uns gelieferte Neu- oder Gebrauchtware mangelhaft ist, sind sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Abs.4 Die Nacherfüllung gilt frühestens nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen als fehlgeschlagen.

Abs.5 Schäden durch falsche Lagerung, Eingriffe Dritter, unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler obliegen nicht der Gewährleistung.

§ 15 Datensicherheit

Wir weisen darauf hin, das wir bereits im Rahmen der ordnungsgemäßen Überprüfung des Geräts zur Erstellung eines Kostenvoranschlages einen Eingriff am Gerät vornehmen müssen, welcher zum Datenverlust oder zu von uns nicht zu verantwortenden Fehlern am Gerät führen kann, z.B. Blue Screen. Gleichermaßen kann es sein, dass das Gerät dabei auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wird. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, vor der Übergabe oder Übersendung des Geräts an uns sicherzustellen, dass seine sämtliche Daten auf dem Gerät anderweitig gespeichert und auf dem Gerät ggf. vorher gelöscht werden. GSM FIX bietet auf ausdrücklichen Kundenauftrag an, eine kostenpflichtige Datensicherung oder Datenrettung zu versuchen, falls dies technisch bei dem Gerät noch möglich ist.

§ 16 Datenschutz

Abs.1 Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Mobiltelefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwenden.

Abs.2 Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Reparatur- und/oder Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Dienstleistungen oder reparierter Geräte an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüberhinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung Ihrer Bestellung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

Abs.3. Ihre personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu Ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von Ihnen als Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. Solche Nutzungsdaten werden wir darüber hinaus für Zwecke der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Telemedien zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Sie sind berechtigt und haben die Möglichkeit, dieser Nutzung Ihrer Nutzungsdaten zu widersprechen. Unter keinen Umständen werden Nutzungsprofile mit den entsprechenden Daten zusammengeführt.

Abs.4 Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser telefonischer Support unter der E-Mail-Adresse [email protected] (mit dem Betreff „Datenschutz“) oder telefonisch unter 0911-37764687 zur Verfügung.

§ 17 Gerichtsstand

Abs.1 Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen das für den Hauptsitz von GSM FIX zuständige Gericht. GSM FIX ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden oder am Sitz seiner Zweigniederlassungen, für die die Reparatur durchgeführt wurde, zu klagen.

Abs. 2 Für das Vertragsverhältnis sowie dessen gesamte Abwicklung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 18 Schlussbestimmungen

Abs.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Abs.2 GSM FIX darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen.

Abs.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Abs.4 Leihgerät – Erhält der Kunde von GSM FIX ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur, haftet er GSM FIX gegenüber für am Leihgerät entstandene Schäden. 

§ 19 Geschäftssitz

GSM FIX

Rieterstraße 17

90419 Nürnberg